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GAS - Dichtigkeitsprüfung

Wussten Sie, dass Gasanschlussnehmer und Anlagenbetreiber bereits mit Abschluss des Gasliefervertrages zu sachkundiger
Kontrolle und Instandhaltung von Gasanlagen verpflichtet sind? Im Schadensfall müssen Sie als Hauseigentümer nämlich glaubhaft nachweisen können, dass die Instandhaltung der Gasleitungen sachkundig - also nach den Technischen Regeln
Gasinstallationen /TRGI - erfolgt ist.

Wir überprüfen Ihre sämtlichen Gasleitungen auf Dichtigkeit und Zuverlässigkeit mit computergesteuerter Messtechnik und
protokollieren dies ordnungsgemäß.

Mit diesem Prüfprotokoll sind Sie auch zivilrechtlich auf der sicheren Seite:

Im Schadensfall sind Sie in der Lage, Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche Dritter (§§ 536, 538 BGB) abzuwehren
und nachzuweisen, dass Sie Ihrer allgemeinen Verkehrssicherungspflicht gemäß §§ 823, 847 BGB nachgekommen sind.

Beauftragen Sie uns regelmäßig. Der Gesetzgeber versteht darunter: mindestens alle 10 Jahre!